Transparenzhinweis

Dokumentation zum EU AI Act

Stand: Januar 2026

Sachverhalt:

Kirchenbauer Immoblilien e. K. entwickelt oder stellt keine KI-Systeme bereit und nutzt keine KI-Systeme für kostenpflichtige Dienstleistungen gegenüber Kunden.

Die interne Nutzung von KI-Systemen erfolgt ausschließlich zu organisatorischen oder unterstützenden Zwecken (z. B. Recherche, Textgenerierung für interne Abläufe). Darüber hinaus nutzt Kirchenbauer Immobilien e. K. KI-Technik unterstützend für Texte und Übersetzungen, um Inhalte effizient zu erstellen oder zu überarbeiten. Diese Nutzung betrifft nicht die Erbringung direkter Kundenleistungen, sondern dient der Optimierung interner Abläufe sowie der Veröffentlichung eigener Inhalte (z. B. auf der Unternehmenswebseite, in Marketingtexten oder auf den offiziellen Social-Media-Kanälen wie LinkedIn, Facebook und Instagram).

Folgerung:

Gemäß dem aktuellen Entwurf des EU AI Act (Regulation (EU) 2023/xxx) wird Kirchenbauer Immobilien e. K. nicht als Anbieter oder Nutzer von KI-Systemen im Sinne der regulatorischen Pflichten adressiert, da die KI-Nutzung nicht hochrisikobehaftet ist und keine kostenpflichtigen Dienstleistungen gegenüber Kunden betrifft.

Die unterstützende Nutzung von KI bei Texten und Übersetzungen wird im Rahmen dieser Dokumentation sowie durch den allgemeinen Hinweis auf unserer Website und unseren Social-Media-Kanälen transparent gemacht. Eine weitergehende Einzelkennzeichnung ist nicht erforderlich.

Schulungs- oder Nachweispflicht:

Es besteht derzeit keine gesetzliche Verpflichtung, eine Schulung oder einen Nachweis über Kenntnisse des EU AI Act zu erbringen. Kirchenbauer Immobilien e. K. hat jedoch die Inhalte des EU AI Act zur Kenntnis genommen und dokumentiert, dass keine hochrisiko- oder kundenbezogene KI eingesetzt wird.

Verantwortlich:

Geschäftsführer: Jörg Kirchenbauer

Stand: Janauar 2026 – Quelle: Datenschutz Hausladen

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